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Mit dem Schulgeld werden die Löhne, die Raummiete, das Lernmaterial und der gesamte Schulbetrieb finanziert. Berechnungsgrundlage ist die Höhe des totalen Familien-Einkommens (S. 2 Ziffer 7 der Steuererklärung). Ist steuerbares Vermögen vorhanden, gilt automatisch Tarifstufe 7.
Schulgeld pro Monat (in CHF):
Stufe | Einkommen von* | Einkommen bis* | Zyklus 1 | Zyklus 2 | Zyklus 3 |
1 | 0 | 64000 | 1220 | 1270 | 1320 |
2 | 64000 | 77000 | 1320 | 1370 | 1420 |
3 | 77000 | 90000 | 1420 | 1470 | 1520 |
4 | 90000 | 103000 | 1520 | 1570 | 1620 |
5 | 103000 | 116000 | 1620 | 1670 | 1720 |
6 | 116000 | 129000 | 1720 | 1770 | 1820 |
7 | 129000 | | 1820 | 1870 | 1920 |
Wenn Gemeinden & Institutionen sich an den Kosten beteiligen, gilt automatisch Stufe 7 (pro Kind).
Familienrabatt: Jedes weitere Kind derselben Familie zahlt nur noch: CHF 620.–
Berechnungsbeispiel: eine Familie mit einem Kind im Zyklus 1 und einem Kind im Zyklus 2 bezahlt in der Stufe 5 monatlich CHF 1670 + CHF 620 = CHF 2290.–
Im Schulgeld inbegriffen ist:
Beitrag an den Schulbetrieb, inkl. wöchentliche Reinigung
Ausflüge: Eintritte, Fahrkarten, Führungen
Wintersporttage, Schulverlegungswoche
Schulmaterialien, Arbeitshefte
Mitgliederbeitrag Verein Giraffen.Schule
Gesunder Znüni, sowie Kuchen beim Geburtstagsritual
Nicht inbegriffen ist:
Mittagstisch, Lunchpaket am Naturtag und bei Ausflügen
Coaching, traumapädagogische Begleitung
Ausrüstung für Naturtag, Wintersportwoche, u.ä.
Sonderpädagogische Massnahmen (z.B. Klassenassistenz): Im Schulgeld ist Sonderpädagogik nicht enthalten. Wenn ein Kind sonderpädagogische Begleitung benötigt, wird dies mit einer zusätzlichen monatlichen Pauschale vergütet.
Im Kanton St. Gallen kann ein Teil der Schulkosten von den Steuern abgezogen werden:
«Abzugsfähig sind höchstens weitere CHF 13'000.– für Ausbildungskosten für jedes unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen stehende oder volljährige Kind, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht, soweit sie der Steuerpflichtige selbst trägt und sie CHF 3'000.– übersteigen (Art. 48 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 StG).
Dieser Kinderabzug vermindert sich, soweit der Staat Stipendien gewährt, um den entsprechenden Betrag. Der Abzug beträgt aber mindestens Fr. 10'200 (Art. 48 Abs. 1 Bst. a al. 2 StG).»
Quelle: https://www.sg.ch/content/dam/sgch/steuern-finanzen/steuern/steuerbuch/art-29-52-stg/048_1.pdf
Wenn Geschwister die Giraffen.Schule besuchen, profitiert die Familie von einem Geschwister-Rabatt. Weitere Kinder kosten pro Kind nur noch 620 Fr.
Für die finanzielle Sicherheit des Vereins wird mit dem Vertragsabschluss eine Kaution von 2000 Fr. einbezahlt. Diese Kaution gilt für die ganze Familie und wird bei Schulaustritt wieder zurückerstattet.